BREDOW SYSTEMS
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bredow Systems – Inh. Jan Christopher Bredow · Stand: März 2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die im Sinne der Leistungen von §2 geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, Bredow Systems, Inh. Jan Christopher Bredow (nachfolgend Anbieter) stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Abweichende Regelungen in der Angebots- bzw. Leistungsbeschreibung einschließlich einem etwaigen Service Level Agreement (nachfolgend insgesamt: Leistungsbeschreibung) gehen den Regelungen dieser AGB vor.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt IT-Dienstleistungen für seine Kunden. Dazu zählen insbesondere:

  1. IT-Consulting
  2. Softwareentwicklung
  3. Managed Services
  4. Hosting und Bereitstellung von Serverinfrastruktur (inkl. virtueller Maschinen)
  5. SaaS (Software as a Service)
  6. Verkauf/Vermietung von Hard- und Software

Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

§3 Vertragspartner und Vertragsschluss

(1) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB.

(2) Der Inhalt der Webseite des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar.

(3) Der Vertrag kommt erst nach Bestätigung eines Angebots durch den Anbieter zustande.

§4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages entspricht demjenigen Zeitraum, der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist, bzw. demjenigen Zeitraum, den der Kunde bei seiner Bestellung gewählt hat (Erstlaufzeit). Wird der Vertrag nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um die gleiche Zeit (Vertragsverlängerung).

(2) Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Textform.

(3) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe einer Monatsvergütung um mehr als 4 Wochen in Verzug ist. Ebenso liegt für den Anbieter ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Kündigung vor, wenn der Kunde erheblich oder nachhaltig, insbesondere nach einer Abmahnung, sonstige Pflichten aus dem Vertrag verletzt. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass mit Beendigung des Vertrages alle Leistungen enden.

§5 Leistungserbringung

(1) Die Leistungserbringung wird, sofern nicht anders vereinbart, per Fernzugriff (remote) erbracht. Vor-Ort Einsätze bedürfen der vorherigen Vereinbarung mit dem Anbieter und werden zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen des Anbieters in Rechnung gestellt.

(2) Wir dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass wir hierdurch aus unserer Verantwortung entlassen würden.

§6 SaaS und Hosting

(1) Soweit der Anbieter Hosting-, SaaS- oder sonstige Infrastrukturleistungen erbringt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste von 99 % im Jahresmittel an. Es handelt sich hierbei um ein Ziel, nicht um eine garantierte Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Vorlieferanten, Stromausfälle), werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Wartungsfenster werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Notfallwartungen können ohne Vorankündigung erfolgen.

(4) Der Anbieter erstellt regelmäßig Sicherungskopien (Backups) der Kundendaten nach bestem Bemühen (best effort). Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, es sei denn, der Verlust beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters. Der Kunde ist für die eigenständige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten in einem gängigen Format für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten unwiderruflich zu löschen.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste oder Störungen, die durch den Kunden selbst verursacht werden (z. B. fehlerhafte Konfigurationen, unbefugte Zugriffserteilung an Dritte, Eingriffe in die Systemumgebung ohne Abstimmung mit dem Anbieter).

§7 Vergütung

(1) Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(3) Der Auftraggeber wird für die Leistungen des Anbieters jeweils die im Vertrag angegebenen Vergütungen entrichten. Alle vereinbarten Pauschalen und verbrauchsunabhängige Entgelte sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – monatlich im Voraus zu entrichten. Nutzungsabhängige Leistungen sowie Personalkosten für erbrachte Auftragsleistungen werden am ersten eines jeden Folgemonats für den vergangenen Monat berechnet.

(4) Bei Verkäufen von Hardware gilt der Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

§8 Veröffentlichungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, eigene Arbeiten an dem Projekt unter Wahrung berechtigter Interessen des Kunden zu veröffentlichen und die Arbeit als Referenz zu verwenden.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht ein, die Logos und Bezeichnungen des Kunden zu nutzen, um damit als Referenz in Medien präsent zu sein.

§9 Geheimhaltung

(1) Über alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden wir auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.

(2) Alle von uns beauftragten Personen und Auftragnehmer sind zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes verpflichtet.

§10 Haftung

(1) Der Anbieter, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde im Rahmen der Erbringung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist der Schadensersatzanspruch pro Schadensfall mangels einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung jedoch insgesamt auf den jährlichen Netto-Auftragswert der jeweiligen Leistungsbeschreibung begrenzt.

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen; eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel auf Schadensersatz besteht nicht. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

(2) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, unwesentliche Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, solange dies das gesamte Vertragsgefüge nicht insgesamt unangemessen verändert. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen zuvor vor Inkrafttreten zugänglich gemacht.

(4) Gerichtsstand ist Hamburg.

Bredow Systems

Inh. Jan Christopher Bredow

Wandsbeker Chaussee 74, 22089 Hamburg

E-Mail: info@bredow.systems

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